Weiter beantragte sie, ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei auf das Verfahren KES 21 954 auszuweiten (pag. 35). 2.4 Mit Verfügung vom 29. Dezember 2021 hat der Instruktionsrichter des KESGer die Verfahren KES 21 948 und KES 21 954 vereinigt und unter der Verfahrensnummer KES 21 948 weitergeführt. Der Instruktionsrichter des KESGer hat zudem antragsgemäss das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege der Beschwerdeführerin auf das bisherige Verfahren KES 21 954 ausgedehnt (KES 21 954, pag.