Am 20. Dezember 2021 hat der Sozialdienst Region Jungfrau den von der KESB in Auftrag gegebenen Abklärungsbericht erstellt (Beilage zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Januar 2022, KES 21 954). 2.3.5 Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Beschwerdeantwort vom 23. Dezember 2021 beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei diese vollumfänglich abzuweisen (KES 21 954, pag. 39 ff.). Weiter beantragte sie, ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei auf das Verfahren KES 21 954 auszuweiten (pag.