5 2.3.2 Mit Verfügung vom 13. Dezember 2021 hat der Instruktionsrichter des KESGer unter anderem der KESB sowie der Beschwerdeführerin Gelegenheit gegeben, innert 10 Tagen eine Vernehmlassung beziehungsweise Beschwerdeantwort zur Beschwerde des Beschwerdeführers einzureichen. Weiter hat er den Beschwerdeführer zur Bezahlung eines Kostenvorschusses aufgefordert.