und C.________ bis zum Vorliegen eines Entscheids des Regionalgerichts Oberland wie folgt zu regeln: - Dienstag, 11.00 Uhr, bis Mittwoch, 19.00 Uhr; - Freitag, 11.00 Uhr, bis Sonntag, 11.00 Uhr (subevtl. bis Samstag, 19.00 Uhr) - Zusätzlich sei dem Vater über Weihnachten/Neujahr 2021/2022 ein Ferienrecht von zwei Wochen einzuräumen (subevtl. von einer Woche) unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin