4 Einmal wöchentlich jeweils Dienstagvormittag von 9.00 – 11.30 Uhr wobei die Besuche begleitet stattzufinden haben; 2. Ziffer 8 sei aufzuheben. Der Beschwerde gegen diesen Entscheid sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge