273 Abs. 1 i.V.m. Art. 445 Abs. 1 ZGB wie folgt vorsorglich geregelt: - Dienstagvormittag, 09:00 – 11:30 Uhr - Donnerstagvormittag, 09:00 – 14:00 Uhr - Samstag oder Sonntag, 09:00 – 17:00 Uhr - die Übergaben der Besuche finden begleitet statt - der Besuch am Samstag oder Sonntag wird während 1-2 Stunden sozialpädagogisch begleitet […] Die KESB entzog einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid die aufschiebende Wirkung (Dispositiv Ziff. 8).