2021. 1.3 Am 20. September 2021 verliess die Beschwerdeführerin gemeinsam mit E.________ die eheliche Wohnung und zog mit ihr in ein Frauenhaus. 1.4 Am 23. September 2021 stellte der Beschwerdeführer bei der KESB ein Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen. Dabei beantragte er unter anderem, E.________ sei unter seine alleinige Obhut zu stellen und die Kindsmutter sei anzuweisen, E.________ umgehend in die eheliche Liegenschaft zurückzuführen. Weiter beantragte er die Anordnung verschiedener Massnahmen, um eine Ausreise der Beschwerdeführerin und E.___