1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Entscheid wird aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern (DIJ, KESB Mittelland Nord). Dem Beschwerdeführer werden aus der Gerichtskasse CHF 800.00 zurückerstattet. 3. Der Kanton Bern (DIJ, KESB Mittelland Nord) hat dem Beschwerdeführer einen Parteikostenersatz bestimmt auf pauschal CHF 1'500.00 auszurichten. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Vorinstanz - dem Betroffenen