7 dere Kriterien zu berücksichtigen. Ziel muss sein, dass die entsprechende Kapitalsumme, je nach Situation, auch für die Finanzierung von Ausbildungsplänen nach Erreichen der Volljährigkeit verwendet werden kann (AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL, a.a.O., N. 22 zu Art. 320 ZGB). 6.2.5 Für den Fall, dass die Kindseltern Kapitalleistungen mit Unterhaltsfunktion i.S.v.