5 Beschwerdefrist. Weil aber auch in der eigentlichen Beschwerde immerhin erkennbar ist, womit der Beschwerdeführer nicht einverstanden ist, kann mit Blick auf die milde Rechtsprechung betreffend Laienbeschwerden auf die Beschwerde eingetreten werden. 5.6 Das Beschwerdeverfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht ist auf den Streitgegenstand beschränkt. Das Gericht kann mit seinem Beschwerdeentscheid insbesondere nicht über das hinausgehen, was die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid regelte oder hätte regeln sollen.