2 menhang mit der Betreuung der beiden Kinder am vorherigen Wohnort und dem Umzug der Kinder wurde dem Kindsvater gestützt auf Art. 320 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) ein Kontoübertrag über CHF 18'000.00 von einem Erbenkonto auf ein eigenes Konto bewilligt. Ausserdem wurde gestützt auf Art. 318 Abs. 3 ZGB eine periodische Berichterstattung über die beiden Kindesvermögen angeordnet. 2.2 Im Januar 2018 bewilligte die Vorinstanz dem Kindsvater die Anzehrung des Vermögens des älteren Bruders G.______