Aufgrund dieser Intervention reichten die Eltern des Betroffenen am 28. Mai 2020 eine private Gefährdungsmeldung ein (amtliche Akten KESB). Nach einer Drohung des Betroffenen gegenüber seinem Vater und einem Bekannten im gleichen Zeitraum, reichte der Bekannte am 29. Mai 2020 ebenfalls eine Gefährdungsmeldung ein (amtliche Akten KESB). Sodann ist eine weitere ärztliche fürsorgerische Unterbringung vom 16. Februar 2021 (amtliche Akten KESB) aktenkundig.