5.4 5.4.1 Die Vorinstanz stützt den Verfahrensabschluss auf den Abklärungsbericht vom 3. Januar 2020. Im Anschluss an diesen Bericht erfolgte am 23. Mai 2020 eine polizeiliche Intervention mit anschliessender fürsorgerischer Unterbringung in der UPD Bern (Gefährdungsmeldung Kantonspolizei Bern vom 22. Juni 2020 und ärztliche fürsorgerische Unterbringung vom 23. Mai 2020, amtliche Akten KESB). Aufgrund dieser Intervention reichten die Eltern des Betroffenen am 28. Mai 2020 eine private Gefährdungsmeldung ein (amtliche Akten KESB).