6 4.2.4 Die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers 2 ergibt sich sodann auch nicht aus Art. 450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB. Er macht, konkret auf den vorliegenden Streitgegenstand bezogen, keine eigenen rechtlich geschützten Interessen geltend. Solche sind im vorliegenden Sachzusammenhang denn auch nicht ersichtlich. Der Beschwerdeführer 2 verfügt mithin auch über keine Beschwerdelegitimation im Sinne von Art. 450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB. Zusammenfassend kann mangels Beschwerdelegitimation auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 nicht eingetreten werden. III.