In Bezug auf den Beschwerdeführer 1 ist erstellt, dass der Betroffene immer wieder den Kontakt zu seinem Bruder sucht und teilweise auch auf dem Grundstück, auf dem sein Wohnhaus steht, übernachtet (vgl. Abklärungsbericht vom 12. September 2017, amtliche Akten KESB). Aktenkundig ist weiter, dass der Betroffene seinen Bruder beispielsweise aus der Justizvollzugsanstalt Witzwil um Hilfe gebeten und dieser anschliessend die noch ausstehenden Rechnungen des Betroffenen bezahlt hat (vgl. Gefährdungsmeldung des Beschwerdeführers 2 vom 28. Mai 2020, amtliche Akten KESB).