Dies schliesst die Beschwerdelegitimation wie hiervor dargelegt nicht aus. Aus den Akten geht unmissverständlich hervor, dass die Situation des Betroffenen für die Familie eine Belastung darstellt und nach Mittel und Wegen gesucht wird, um ihm zu helfen. Es ist mithin offensichtlich, dass die Beschwerdeführer mit ihren Anträgen zumindest aus ihrer Sicht versuchen, die Interessen des Betroffenen zu vertreten.