Mittelland Süd (nachfolgend Vorinstanz) eröffnete nach dem Erhalt einer neuerlichen Gefährdungsmeldung am 27. Februar 2019 ein Erwachsenenschutzverfahren und beauftragte die Abteilung Soziales, Fachstelle Abklärung der Gemeinde G.________, eine Sachverhaltsabklärung durchzuführen. 1.3 Der Abklärungsbericht datiert vom 3. Januar 2021. Die abklärende Sozialarbeiterin stellte keine Anträge für den Betroffenen und beantragte den Abschluss der Abklärung ohne behördliche Massnahmen mangels Bereitschaft zur Zusammenarbeit (Abklärungsbericht S. 3, amtliche Akten KESB).