Der Betroffene ist seit Jahren obdachlos und delinquiert regelmässig, was bereits zu verschiedenen Gefährdungsmeldungen und Abklärungsverfahren geführt hat. Die ihm unterbreiteten Unterstützungs- und Hilfsangebote lehnte er jeweils ab, weshalb die Situation eine erhebliche Belastung für die ganze Familie darstellt. 1.2 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd (nachfolgend Vorinstanz) eröffnete nach dem Erhalt einer neuerlichen Gefährdungsmeldung am 27. Februar 2019 ein Erwachsenenschutzverfahren und beauftragte die Abteilung Soziales, Fachstelle Abklärung der Gemeinde G.__