9 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Ihm wird hierfür noch separat Rechnung gestellt. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner einen Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 1'710.75 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwältin C.________ - der Vorinstanz Mitzuteilen: - D.________ - F.________