Aus der Anhörung geht hervor, dass – mehr als der Beschwerdeführer selbst – dessen Lebenspartnerin von seiner Urteilsfähigkeit ausgeht und sich durch den validierten Vorsorgeauftrag bevormundet fühlt. Sie erklärte, sie würden nicht immer bei den Jungen nachfragen und um alles bitten müssen. Diese würden ihnen das Leben wegnehmen. Sie äusserte sich ausführlich über die aktuelle und vergangene Familiensituation und persönliche Konflikte. Sie habe ein Problem mit den Kindern des Beschwerdeführers, es gebe ständig Streit, weshalb es einen unabhängigen Beistand brauche.