Ein identisches Schreiben wurde durch die Vorinstanz am 23. September 2021 an das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht weitergeleitet (pag. 1 ff.). 2.3 Am 25. Oktober 2021 fand vor der Vorinstanz eine persönliche Anhörung statt, an welcher der Beschwerdeführer, dessen Lebenspartnerin F.________ (nachfolgend: