Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Süd, Tägermattstrasse 1, Postfach 1224, 3110 Münsingen Vorinstanz Gegenstand Feststellung der Wirksamkeit des Vorsorgeauftrags Beschwerde gegen den Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mitteland Süd vom 17. September 2021 (Referenz: 2021-4210) Regeste: Art. 362 Abs. 1 ZGB; Widerruf des Vorsorgeauftrages. Ein Widerruf des Vorsorgeauftrages ist nur möglich, solange der Vorsorgefall noch nicht eingetreten ist (E. 5).