4. Die an Fürsprecherin E.________ zu bezahlende Entschädigung ist durch die Vorinstanz festzusetzen und auszurichten. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________ - der Vorinstanz - der Beschwerdegegnerin - der Kinderanwältin E.________ Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - Rechtsanwalt F.________ - G.________, Sozialdienst H.________