6 gen zum Zeitpunkt; er könne sich einfach vorstellen, dass sich seine Meinung irgendwann ändern werde. Die Information, dass sein Vater die alternierende Obhut wieder installieren möchte, habe den Betroffenen sehr erschreckt. Er habe wissen wollen, ob er damit rechnen müsse, auch wenn er das überhaupt nicht wolle. Der Betroffene sei 14 Jahre alt und es könne ihm zugetraut werden, sich eine eigenständige Meinung über den Kontakt zu seinem Vater zu bilden.