Die Behörde müsse jedoch um die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Besuche bemüht sein, um so dem Kind die Zustimmung zu ermöglichen. 7.4 Die Kinderanwältin hielt in ihrer Stellungnahme fest, der Betroffene habe anlässlich eines persönlichen Treffens am 6. Oktober 2021 sehr deutlich gemacht, dass er nach wie vor kein Interesse an einer Wiederaufnahme des Kontakts mit seinem Vater habe. Der Ausgang des Strafverfahrens habe daran nichts geändert. Weder möge er sich Gedanken machen, was geschehen müsste, damit Kontakte wieder möglich wären, noch gebe es Dinge, die er aktuell über oder von seinem Vater wissen möchte.