Dem Kind sei Hilfe anzubieten, damit es diesen Loyalitätskonflikt lösen könne, auch wenn es Kontakt zu seinem Vater habe. Der Betroffene habe zu Beginn des Prozesses geäussert, dass er verstehe, dass er keinen Kontakt mehr zu seinem Vater haben dürfe, dies falle ihm aber schwer, da er seinen Ätti doch gerne habe. Dennoch habe die KESB die vom Vater beantragte psychologische Betreuung für das Kind abgewiesen. Die Behörde müsse jedoch um die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Besuche bemüht sein, um so dem Kind die Zustimmung zu ermöglichen.