Die KESB müsse den durch den Kontaktunterbruch entstandenen Schaden nun wieder gut machen. Der Betroffene wolle zwar vordergründig keinen Kontakt, doch sei er auch sein ganzes Leben lang durch die Kindsmutter in Bezug auf den Vater ungünstig beeinflusst worden. Es sei ihm nichts Anderes übriggeblieben, als die Vorwürfe selbst zu äussern, um dem Loyalitätskonflikt endlich entgehen zu können. Dem Kind sei Hilfe anzubieten, damit es diesen Loyalitätskonflikt lösen könne, auch wenn es Kontakt zu seinem Vater habe.