3 3.3 Die Kindsmutter schloss am 5. Oktober 2021 auf Abweisung der Beschwerde (pag. 27 ff.). 3.4 Die Kinderanwältin beantragte am 7. Oktober 2021 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde (pag. 21 ff.). 3.5 Die Vorinstanz verzichtete auf eine Stellungnahme und verwies vollumfänglich auf den angefochtenen Entscheid (pag. 31). 3.6 Am 26. Oktober 2021 reichte Fürsprecher B.________ seine Kostennote ein (pag. 39 ff.). Am 29. Oktober 2021 ging die Kostennote der Kinderanwältin ein (pag. 45 ff.). II.