Der Kindsvater habe Mühe, die Perspektive seines Sohnes einzunehmen und zeige gegenüber dessen aktuellen Bedürfnissen wenig Verständnis. Die Gutachterinnen empfahlen, den persönlichen Verkehr zwischen Vater und Sohn bis mindestens im März 2021 zu sistieren. Der Widerstand des Kindes gegen diesen Kontakt sei derzeit so massiv, dass solcher eine weitere Belastung, einen erheblichen Stressfaktor und möglicherweise eine Retraumatisierung darstellen würde. Sollte der Betroffene sich anderweitig äussern, könne der Kontakt zum Kindsvater jederzeit über die Beistandschaft in die Wege geleitet werden.