6.4 6.4.1 Die vorliegende Regelung betreffend Zustimmung zu einer Auslandsreise nach Äthiopien ist nach dem Gesagten grundsätzlich zulässig. Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass sie rechtsbeständig, d.h. dauerhaft verbindlich ist, bzw. auf welche Weise sie abgeändert werden kann. Die Kindsmutter möchte auch ohne Einverständnis des Kindsvaters nach Äthiopien reisen. 6.4.2 Die Vorinstanz hat die von den Kindseltern geschlossene Vereinbarung vorliegend «zustimmend zur Kenntnis genommen». Die Vereinbarung wurde deshalb nicht in den Rang eines behördlichen Entscheids gehoben, sondern blieb eine private Einigung.