1 ZGB einvernehmlich eingeschränkt werden kann und Eltern gewisse Fragen aus dem Bereich der «alltäglichen Entscheidungen» heraus und in den Bereich der gemeinsamen Entscheidbedürftigkeit heben können, wodurch das Mitbestimmungsrecht des anderen Elternteils ausgedehnt wird. Die Eltern einigten sich vorliegend darauf, einer Ferienreise nach Äthiopien eine erhöhte Bedeutung zuzuordnen, weil der konkrete Sachverhalt für sie besonders wichtig ist (vgl. COT- TIER/CLAUSEN, in: Neunte Schweizer Familienrechtstage, 2018, Arbeitskreis 7: Obhut und Betreuung bei gemeinsamer elterlicher Sorge, S. 165 ff., S. 174).