6. 6.1 Der Beschwerdeführer wendet gegen den angefochtenen Entscheid ein, durch diese Vereinbarung sei explizit festgehalten worden, dass für die Reise nach Äthiopien die Zustimmung des Kindsvaters notwendig sei. Es sei deshalb ausgeschlossen, dass eine andere natürliche oder juristische Person für ihn eine Einwilligung zu der Reise geben könne. 6.2 In Ziff. 9 der von den Kindseltern am 23. August 2018 abgeschlossenen Vereinbarung wurde folgendes festgehalten: «Die Eltern vereinbaren, dass sie sich ausreichend im Voraus über geplante Auslandaufenthalte des Kindes unter Nennung des Aufenthaltsortes und der zeitlichen