besteht oder in Grundsatzfragen ansonsten nie ein rechtzeitiger Entscheid gefällt werden könnte (HURNI/JOSI/SIEBER, Das Verfahren vor dem Berner Kindes- und Erwachsenenschutzgericht, 2020, N. 166, m.H.). Der Beschwerdeführer ist vorliegend durch den angefochtenen Entscheid formell beschwert. Der Streit dreht sich jedoch um eine Reise des Kindes, welche im Juli 2021 geplant war. Dieser Zeitpunkt ist vorbei, so dass die Beschwerde an sich gegenstandslos wurde.