Die Vorinstanz wies darauf hin, dass die Eltern über medizinische Eingriffe – in casu eine mögliche Beschneidung – gemeinsam zu entscheiden hätten und forderte diese auf, sich vor der Reise diesbezüglich zu verständigen. Gestützt auf diese Überlegungen verzichtete die Vorinstanz auf die Anordnung von Massnahmen und schloss das Verfahren.