Auf Aufforderung der Vorinstanz nahm der Kindsvater ausführlich Stellung und legte seine Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zur Reise nach Äthiopien dar. Kurz zusammengefasst führte der Kindsvater aus, dass ihm die Entscheidung nicht leichtgefallen sei, die geplante Reise jedoch aufgrund der epidemiologischen und politischen Lage in Äthiopien das Wohl des Kindes gefährden würde. Die Kindsmutter würde während der Reise seinen Kontakt zu B.________ vereiteln und er könnte aus der Ferne nichts für B.________ machen. Er befürchte weiter, dass sein Sohn in Äthiopien gegen seinen Willen beschnitten werden könnte.