Für den Juli 2021 hatte die Kindsmutter eine Reise zu ihrer Herkunftsfamilie nach Äthiopien (Stadt D. _____) geplant. Der Kindsvater erteilte seine Zustimmung zu dieser Reise nicht, woraufhin sich die Kindsmutter am 9. Februar 2021 an die Vorinstanz wandte. Auf Aufforderung der Vorinstanz nahm der Kindsvater ausführlich Stellung und legte seine Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zur Reise nach Äthiopien dar.