1. 1.1 A.________ (Kindsvater, Beschwerdeführer) und C.________ (Kindsmutter, Beschwerdegegnerin) sind die Eltern von B.________, geb. _____ 2011. Die Eltern waren nie miteinander verheiratet und leben seit dem Jahr 2017 getrennt. B.________ steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der Obhut der Kindsmutter. 1.2 Am 27. April 2018 ersuchte die Kindsmutter bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland (Vorinstanz) um die behördliche Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen dem Beschwerdeführer und B.________.