Verschiedene Interpretationen verwässern die Einheit der Rechtsordnung und können Anlass zu Auslegungsproblemen und Missverständnissen geben. Solches ist deshalb so weit wie möglich zu vermeiden. Bei der Beurteilung ist ausserdem vorab festzuhalten, dass das Gesetz eine einfache und klare Regelung der Zuständigkeit bezweckt.