5 5.3 Die Gesuchsgegnerin führt aus, die Gesuchstellerinnen würden verkennen, dass der Wohnsitz von Minderjährigen gesetzlich geregelt ist und nicht in der sachlichen Regelungskompetenz der Parteien liegt. Ein Zivilgericht regle im Rahmen eines Scheidungsverfahrens in Bezug auf die Kinderbelange grundsätzlich nur die elterliche Sorge, die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile sowie den Unterhaltsbeitrag.