Entsprechend habe das Regionalgericht Bern-Mittelland ausdrücklich (und nicht versehentlich) über den zivilrechtlichen Wohnsitz der Kinder entschieden. Der rechtskräftige Entscheid sei für die KESB verbindlich und mangels Änderungen der Wohnverhältnisse dränge sich auch keine Neubeurteilung des zivilrechtlichen Wohnsitzes auf. Auch unabhängig von diesem Entscheid hätten die Kinder ihren zivilrechtlichen Wohnsitz bei der Mutter. Die Obhutssituation diene als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des Wohnsitzes.