Der Begriff «Obhut» kommt in der Vereinbarung nicht vor. 4.2 Die getroffene Kontaktregelung kam in Bezug auf den Kindsvater nicht zum Tragen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen den Kindern und ihrem Vater kaum Kontakt. Die Kinder verbringen aber monatlich drei Wochenenden sowie regelmässig Ferien bei der Mutter. Während der pandemiebedingten Schulschliessungen hielten sich die Kinder während mehrerer Wochen bei der Mutter auf (vgl. Bericht der Beiständin vom 19. November 2020 sowie die Anhörung der Kinder im Scheidungsverfahren am 25. Mai 2020; amtliche Akten KESB Bern).