Weiter wurde festgehalten, dass angesichts des Wohnortwechsels beider Eltern eine Übertragung der Beistandschaft an die zuständige KESB am Wohnort der Mutter erfolgen dürfte. Bezüglich Betreuung wurde ausgeführt, es gelte grundsätzlich die Regelung, wonach die Eltern die Kinder zu gleichen Teilen abwechslungsweise an den Wochenenden und während der Hälfte der Schulferien betreuen. Spätestens ab Juni 2020 werde die Betreuung an den Wochenenden (Freitag bis Sonntag resp. Samstag bis Sonntag) alternierend abgedeckt. Der Begriff «Obhut» kommt in der Vereinbarung nicht vor.