KESB Bern). In der gerichtlich genehmigten Vereinbarung über die Scheidungsfolgen stellten die Parteien unter der Überschrift «Persönlicher Verkehr / Beistandschaft» fest, dass die Kinder seit längerer Zeit und voraussichtlich auch zukünftig fremdplatziert sind und dass sie von den Eltern vornehmlich an den Wochenenden und während den Schulferien betreut werden. Weiter wurde festgehalten, dass angesichts des Wohnortwechsels beider Eltern eine Übertragung der Beistandschaft an die zuständige KESB am Wohnort der Mutter erfolgen dürfte.