Gegen den kantonalen Entscheid im Kompetenzkonfliktverfahren ist kein Rechtsmittel an das Bundesgericht möglich. Der Entscheid bildet Klagevoraussetzung für das Verfahren nach Art. 120 Abs. 1 BGG (Urteil des Bundesgerichts 5E_1/2017, vom 31. August 2017, E. 4). III.