Mittelland Süd um Übernahme der Kindesschutzmassnahme. Der Kontakt zwischen den beiden Gesuchstellerinnen führte zur gemeinsamen Einschätzung, dass die KESB Region Solothurn als Behörde am Wohnsitz der Kindsmutter für die Übernahme und Führung der Beistandschaft zuständig sei. Eine Einigung konnte auch unter Beiziehung der Aufsichtsbehörden nicht erzielt werden.