1. 1.1 Die Kinder A.________, geb. ___ 2007 und B.________, geb. ___ 2009, stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der geschiedenen Eltern C.________ (nachfolgend: Kindsmutter) und D.________ (nachfolgend: Kindsvater). Die Kinder sind seit 2017 freiwillig fremdplatziert und leben aktuell in der Institution E.________. Es besteht für sie eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210). 1.2 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)