Die D.________ AG (Versicherung) habe am 12. Januar 2021 die Registrierung des Schadens gemeldet. Auf entsprechende Nachfrage der Leiterin des Revisorats hin habe die D.________ AG (Versicherung) am 16. März 2021 mitgeteilt, dass der Fall gesichtet und der Schaden grundsätzlich ausgewiesen sei. Zum Schadenshergang habe die Versicherung weitere Fragen gehabt, welche von der KESB Bern am 31. März 2021 (nach Rückfrage beim EKS) beantwortet worden seien. Die Beschwerdeführerin sei mit E-Mail vom 17. März 2021 orientiert worden, dass eine Beurteilung des Haftpflichtversicherers eingegangen sei.