Das EKS habe am 22. Dezember 2020 einen Antrag auf Schadensregulierung eingereicht. Die Leiterin des Revisorats der KESB habe die Beschwerdeführerin am 7. Januar 2021 darüber informiert, dass der Schadensantrag eingereicht und die Unterlagen am 8. Januar 2021 dem Haftpflichtversicherer des Kantons Bern zugestellt worden seien. Auch sei ihr mitgeteilt worden, dass die Bearbeitung des Schadensfalls zeitintensiv sei. Ebenfalls am 8. Januar 2021 sei der Schadensfall bei der Fachstelle Risiko- und Versicherungsmanagement des Kantons Bern (Schadenpool) angemeldet und um prioritäre Behandlung gebeten worden. Die D._____