Das EKS habe ihr Schreiben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Prüfung weitergeleitet, welche mit Entscheid vom 30. November 2020 (i.S. Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung sowie Entlastung des bisherigen Beistands) den Schaden eingestanden habe mit dem Hinweis, die Schadensregulierung erfolge mit separater Verfügung. Zu ihren Fragen betreffend Verfahrensbeginn, –stand oder –beendigung habe sich niemand äussern können oder wollen. Nach mittlerweile 6 Monaten Bearbeitungszeit seitens der KESB und deren Versicherung sei das Verfahren nun zeitnah zu erledigen.