Zur Begründung führte sie aus, sie habe im Oktober 2020 beim EKS eine Aufstellung des durch Misswirtschaft des ehemaligen Beistands entstandenen Schadens eingereicht (total CHF 22'052.35 gemäss Schreiben vom 8. Oktober 2020 [Beschwerdebeilage 2]). Das EKS habe ihr Schreiben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Prüfung weitergeleitet, welche mit Entscheid vom 30. November 2020 (i.S. Genehmigung des Schlussberichts und der Schlussrechnung sowie Entlastung des bisherigen Beistands) den Schaden eingestanden habe mit dem Hinweis, die Schadensregulierung erfolge mit separater Verfügung.